Aktuelle Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien

Am kommenden Montag, dem 25.10.2021, startet die Schule für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien im Präsenzunterricht.

Weiterhin gelten der Hygiene-Coronaplan sowie die Regelung zum Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schulen in RLP vom 13.09.2021. Damit sind die geltenden Hygiene-Regelungen im Vergleich zu den Regelungen von vor den Herbstferien im Wesentlichen gleichgeblieben. Bitte beachten sie besonders:


1.    Die Regelungen zur Maskenpflicht hängen an der jeweils im Kreis geltenden Warnstufe: 
Aktuell befinden sich ALLE Landkreise und kreisfreien Städte noch in Warnstufe 1.
Das heißt für uns: 
In den Bussen und auch im gesamten Schulgebäude gilt weiterhin Maskenpflicht, aber nicht am Platz im Klassenzimmer und auch nicht im Freien. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind eine entsprechende Maske schon morgens in den Bussen trägt. 

2.    Weiterhin dürfen nur gesunde Personen die Schule betreten. 
Ihr Kind muss zuhause bleiben, wenn Krankheitssymptome bestehen (vgl. Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule im Anhang), beim Warten auf das Ergebnis eines Corona-Tests, wenn eine Quarantäne-Maßnahme besteht und selbstverständlich bei bestätigter Corona-Infektion.
Falls eines dieser Dinge bei Ihrem Kind vorliegt oder Sie sich unsicher sind, melden Sie sich bitte im Schulbüro unter 0651-910350 oder whc-schule@whcs.lsjv.rlp.de. Das Büro ist wie immer ab 7.00 Uhr besetzt.

3.    Auch die Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte gilt weiter. In den kommenden beiden Wochen werden wieder 2 Tests, montags und mittwochs, durchgeführt. Ab dem 08.11.2021 gibt es nur noch einen Test am Montagmorgen.

Ich möchte Sie jetzt vor dem Schulstart ausdrücklich dazu ermutigen, dass Ihr Kind am Sonntagabend oder Montagmorgen schon einen Selbsttest zuhause durchführt. 
Geben Sie in diesem Fall ihrem Kind eine entsprechende Bescheinigung (vgl. Formblatt „qualifizierte Selbstauskunft“ im Anhang) mit in die Schule.
Die Testpflicht ist aufgehoben für doppelt Geimpfte, Genesene, oder Genesen/Geimpfte. Auch hier muss der Nachweis der Klassenleitung vorgelegt werden. 
Falls ein Coronafall bestätigt wird, ordnet das Gesundheitsamt in der Regel inzwischen nicht mehr eine Quarantäne für die Lehrkräfte und die Mitschüler*innen an, sondern eine tägliche Testpflicht über 5 Tage. In diesem Fall werden Sie gesondert informiert. 
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.


Ulrike Moog
Schulleiterin

Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule 

Qualifizierte Selbstauskunft

 

 

 

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