Aktuelle Informationen zum Schulstart am 30. August 2021

Wir freuen uns, dass wir am Montag, dem 30.08.2021, mit allen Schülerinnen und Schülern ins neue Schuljahr starten können.

Damit der gemeinsame Präsenzunterricht möglichst lange andauert, bitte ich Sie uns auch im neuen Schuljahr bei der Einhaltung der geltenden Corona-Bestimmungen zu unterstützen und diese mit Ihren Kindern zu besprechen:

In den Bussen und auch im gesamten Schulgebäude gilt weiterhin Maskenpflicht, für die nächsten 2 Wochen auch wieder während des Unterrichts. Bitte geben Sie Ihren Kindern ausreichend medizinische oder FFP2-Masken mit in die Schule und achten Sie auch darauf, dass sie schon morgens in den Bussen getragen werden.
Weiterhin dürfen nur gesunde Personen die Schule betreten. Ihr Kind muss zuhause bleiben, wenn Krankheitssymptome bestehen (vgl. Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule im Anhang), beim Warten auf das Ergebnis eines Corona-Tests, wenn eine Quarantäne-Maßnahme besteht und selbstverständlich bei bestätigter Corona-Infektion. 

Falls eines dieser Dinge bei Ihrem Kind vorliegt oder Sie sich unsicher sind, melden Sie sich bitte im Schulbüro unter 0651-910350 oder whc-schule@whcs.lsjv.rlp.de. Das Büro ist am Freitag, dem 27.08.2021, bis 13.30 Uhr besetzt und am Montag, dem 30.08.2021, wieder wie immer ab 7.00 Uhr.

Auch die Testpflicht für Schüler*innen und Mitarbeiter*innen in Schulen gilt weiter. Montags und mittwochs werden wir weiterhin Selbsttests in der Schule durchführen. Hier wurden allerdings die Bestimmungen gelockert, dass neben professionellen Schnelltests von Testzentren oder Ärzten auch zuhause durchgeführte Selbsttests anerkannt werden. Die Schüler müssen die Testnachweise bzw. die Bestätigung der Eltern über die Durchführung des Tests und das negative Ergebnis morgens mit in die Schule bringen. (vgl. Formblatt „qualifizierte Selbstauskunft“ im Anhang) 
Ich möchte Sie jetzt vor dem Schulstart ausdrücklich dazu ermutigen, dass Ihr Kind am Sonntagabend oder Montagmorgen schon einen Selbsttest zuhause durchführt. 
Die Testpflicht ist aufgehoben für doppelt Geimpfte, Genesene, oder Genesen/Geimpfte. Auch hier muss der Nachweis der Klassenleitung vorgelegt werden. Der Selbsttest darf aber auch weiterhin durchgeführt werden, was gerade jetzt am Start des Schuljahres sinnvoll erscheint. 

Weiter gelten natürlich auch die Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand von 1,50 Meter, der nur unterschritten werden darf, wo es für den Unterricht mit der ganzen Klasse notwendig ist. Wir werden darüber hinaus weiterhin auf ein ausreichendes Lüften in unserem Schulgebäude achten. 

Ich wünsche uns allen noch ein schönes Wochenende und dann einen guten Start ins Schuljahr 2021/22.

Ulrike Moog
Schulleiterin

Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita+Schule

Antrag Kostenerstattung alternative Antigentests

Qualifizierte Selbstauskunft 

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