Am 24.11.2021 ist der neue 12. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie das angepasste Testkonzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz“ in Kraft getreten (siehe unten).
Für uns bedeutet das, dass Abstand, Maskentragen (im Bus und im Schulhaus), Hygienemaßnahmen sowie das regelmäßige Lüften wie bisher durchgeführt werden.
Die Selbsttests werden ab dieser Woche wieder zweimal pro Woche, in der Regel montags und mittwochs, durch die Schülerinnen und Schüler in den Klassen durchgeführt.
Der Bitte des Schulelternbeirates möchte ich an dieser Stelle gerne nachkommen und noch einmal besonders darauf hinweisen, dass für unsere Schule die Selbsttestung zuhause unter Aufsicht der Eltern deutliche Vorteile hat. Zum einen liegt das möglicherweise positive Testergebnis vor der Busfahrt vor, so dass der Kontakt zu anderen Schülerinnen und Schülern schon vermieden werden kann. Zum anderen müssen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten ihr positiv getestetes Kind nicht über eine weite Strecke abholen, sondern können die notwendige Testung in einem Testzentrum direkt zuhause veranlassen.
Geben Sie Ihrem Kind bei der Testung zuhause eine qualifizierte Selbstauskunft über das negative Ergebnis des unter Ihrer Aufsicht durchgeführten Tests mit in die Schule (siehe unten).
Wenn Sie für diese Testung zuhause die Schnelltests der Schule nutzen möchten, sprechen Sie bitte die Klassenlehrkräfte an.
Natürlich müssen auch die Schülerinnen und Schüler, die eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle, die nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen, nicht an der Testung in der Schule teilnehmen.
Die Testpflicht ist aufgehoben für: doppelt geimpfte, genesene oder genesen/ geimpfte Schülerinnen und Schüler. Der entsprechende Nachweis muss der Klassenleitung einmalig vorgelegt werden. Dann muss Ihr Kind die Tests nicht mehr durchführen.
Falls Ihr Kind trotz Impf- bzw. Genesenen-Status an allen oder nur an bestimmten Selbsttestungen in der Schule teilnehmen soll, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft. Solange uns genügend Selbsttests zur Verfügung stehen, werden wir dies in unser aller Interesse ermöglichen.
Informationspflicht:
Nach wie vor ist es wichtig, unser Sekretariat (Tel.: 0651 91035 0) umgehend zu informieren, wenn ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht in die Schule kommt, insbesondere wenn:
- bei Ihrem Kind ein zuhause durchgeführter Selbsttest positiv ausfällt
- ein anderer begründeter Verdachtsfall auf eine Corona-Infektion besteht, etwa, wenn ein Arzt eine Testung angeordnet hat
- eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test bestätigt wurde
Falls bei einem Schüler/ einer Schülerin oder einer Lehrkraft eine Corona-Infektion bestätigt wird, werden wir die Eltern der Mitschüler*innen der Klasse sowie die der mitfahrenden Schüler und Schülerinnen im Schulbus ohne Namensnennung informieren. In der Regel ordnet das Gesundheitsamt inzwischen nicht
mehr eine Quarantäne für Kontaktpersonen an, sondern eine tägliche Testpflicht über 5 Tage sowie das durchgängige Maskentragen.
Die im Rahmen der durch das Infektionsschutzgesetz vorgegebene 3-G-Regel am Arbeitsplatz gilt auch für alle Lehrkräfte und Mitarbeitende in der Schule.
Zudem gilt die 3-G-Regel auch für alle Personen, die das Schulgelände betreten, also z.B. Therapeuten, Akustiker oder auch Sie als Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte.
Bitte denken Sie daran, dass wir auch Sie ab sofort um die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises oder um die Durchführung eines mitgebrachten Schnelltests vor Ort bitten müssen, wenn Sie die Schule betreten.
U. Moog
Schulleiterin
12. Hygieneplan mit Markierungen
Konzept Selbsttests mit Markierungen
Qualifizierte Selbstauskunft Selbsttests
Antrag Kostenerstattung alternative Antigentests