Sekundarfstufe für Gehörlose und Schwerhörige
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die gehörlos oder schwerhörig sind und Schülerinnen und Schüler mit AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung), bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Der Unterricht berücksichtigt das vorhandene Hörvermögen und entwickelt die Hör- und Sprachfähigkeit weiter. Die sprachliche Kommunikation in Laut-, Schrift- und Gebärdenform sowie kommunikatives Handeln werden gefördert.
Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Hauptschule, Förderschwerpunkt Lernen und Realschule werden bis einschließlich 7. Klasse gemeinsam unterrichtet.
Ab Klasse 8 werden die Schülerinnen und Schüler, die die Abschlüsse Berufsreife und Besondere Form der Berufsreife anstreben, gemeinsam unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler, die den Qualifizierten Sekundarstufe I Abschluss anstreben, werden in den QS-Klassen unterrichtet.
Die einzelnen Klassen mit den dazugehörigen Klassenleitungen
können Sie über folgenden Link erreichen.
Unterrichtsorganisation (zum anklicken!)